Katholische Hauptschule Marl
Informieren Sie sich über
Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss).
Dort wird auch vermerkt, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der
Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt.
Der Erste Schulabschluss wird ohne zentrales Prüfungsverfahren erworben.
Der Erweiterte Erste Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A) wird nach einem Abschlussverfahren (ZP 10) erworben.
Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird nach einem Abschlussverfahren (ZP 10) am Ende
der Klasse 10 Typ B erworben.
Wenn in der Klasse 10 Typ B in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden, erhalten die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (s. auch Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe).
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/hauptschule