Informieren Sie sich über
Abschlussmöglichkeiten
an der Hauptschule

Erster Schulabschluss
Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss).
Dort wird auch vermerkt, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der
Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt.
Der Erste Schulabschluss wird ohne zentrales Prüfungsverfahren erworben.

Erweiterter Erster Schulabschluss
Der Erweiterte Erste Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A) wird nach einem Abschlussverfahren (ZP 10) erworben.

Mittlerer Schulabschluss
Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird nach einem Abschlussverfahren (ZP 10) am Ende
der Klasse 10 Typ B erworben.

Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation
Wenn in der Klasse 10 Typ B in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden, erhalten die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (s. auch Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe).
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/hauptschule